Fahrverbot Verbindungsweg zum Objekt Schuttannenstraße 18a
26.11.2021
Lenkern von Kraftfahrzeugen im Sinne des § 2 Abs 1 Z 1 KFG ist es verboten, den Verbindungsweg zwischen der Schuttannenstraße und dem Objekt Schuttannenstraße 18a („Wendelinshütte“) zu befahren.