Fahrverbot Unterer Rheindammweg

31.03.2016

Das Befahren der Rheinmähderstraße in Fahrtrichtung Unterer Rheindammweg ab der Unterführung der Rheintalautobahn A 14 sowie des Unteresn Rheindammweges ist mit allen Kraftfahrzeugen in beiden Richtungen verboten.

Hauptdokument
Verordnung