Fahrverbot Stichweg im Bereich Schollenschopf
17.12.2013
Das Befahren des Stichweges im Bereich „Schollenschopf“ ab der Parzelle „Stoag“ bis zur Gemeindegrenze zu Dornbirn mit Kraftfahrzeugen ist verboten.
Das Befahren des Stichweges im Bereich „Schollenschopf“ ab der Parzelle „Stoag“ bis zur Gemeindegrenze zu Dornbirn mit Kraftfahrzeugen ist verboten.