Fahrverbot Oberer Rheindammweg

02.08.2024

Das Befahren der Rheinhofstraße in Fahrtrichtung Oberer Rheindammweg ab der Unterführung der Rheintalautobahn A 14 sowie des Teilstückes des Oberen Rheindammweges von der der Einmündung  der Rheinhofstraße bis 163 m vor der Einmündung in die Diepoldsauer Straße (L190) ist mit allen Kraftahrzeugen gemäß § 2 Z 1 KFG 1967 in beiden Richtungen verboten

Hauptdokument
Verordnung